Hinweise nach dem Batteriegesetz
Hinweise zum Batteriegesetz:
Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Der Endnutzer ist gesetzlich verpflichtet, diese nach dem Ende ihrer Lebensdauer an den dafür eingerichteten, öffentlichen Sammelstellen oder an die Verkaufstelle zurückzugeben.
Das Symbol (durchgestrichene Mülltonne) auf dem Produkt, der Gebrauchsanleitung oder der Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, sind zudem mit den chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) unterhalb des Symbols (durchgestrichene Mülltonne) gekennzeichnet, bei denen der Grenzwert überschritten wird. Mit der Wiederverwertung, der stofflichen Verwertung oder anderer Formen der Verwertung von Altbatterien leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt!